Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen – Jetztkostenlose Erstberatungvereinbaren
Mit der Stiftungsrechtsreform eröffnen sich neue Auswege für Stiftungen, die ihren Zweck nicht mehr dauerhaft und nachhaltig erfüllen können. Durch eine Zulegung oder Zusammenlegung mit anderen Stiftungen - ähnlich der Fusion von Unternehmen - können Ressourcen gebündelt werden und somit neue Chancen für eine nachhaltige Zweckverwirklichung entstehen. Zugleich stellt die Aufnahme einer notleidenden Stiftung für finanzstärkere Stiftungen eine Alternative zum klassischen Fundraising dar. DieDeutschen Stiftungsanwältebegleiten den gesamten Prozess der Zusammenführung. In einer kostenlosen Erstberatung durch unsere langjährigen Expertinnen und Experten im Stiftungsrecht zeigen wir Ihnen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Stiftung auf.
Zulegung, Zusammenlegung oder doch Auflösung? Gemeinsam den passenden Ausweg für notleidende Stiftungen finden
Folgen der Niedrigzinsphase, eine steigende Inflation, das Problem der Nachfolge – besonders kleine und mittlere Stiftungen finden sich zunehmend in einer Situation wieder, in der die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Mit der Reform des Stiftungsrecht eröffnen sich weitere Wege aus der Not in Gestalt der Zulegung oder Zusammenlegung von Stiftungen (auch Zusammenführung, Fusion, Verschmelzung genannt). Ähnlich der Verschmelzung von Unternehmen besteht nun in einem vereinfachten Verfahren die Möglichkeit, die eigenen Aktivitäten einzustellen und das Stiftungsvermögen dennoch durch Übertragung auf eine gleichgesinnte Stiftung oder eine gemeinsame Neugründung ganz im Sinne des Stiftungszwecks fortleben zu lassen.
Vermögensübergang in vertrauensvolle Hände – Die Zulegung
Bei der Zulegung überträgt die notleidende Stiftung ihr Vermögen in das Stiftungsvermögen einer anderen Stiftung. Die Stiftungszwecke der übertragenden und der aufnehmenden Stiftung müssen im Wesentlichen übereinstimmen. Mit der Vermögensübertragung erlischt die notleidende Stiftung. Auf diese Weise kommt das Vermögen trotz Erlöschen der Stiftung dem ursprünglichen Stiftungszweck zugute und wirkt mit Hilfe einer gleichgesinnten Stiftung dauerhaft fort. Auch für die aufnehmende Stiftung eröffnen sich neue Wege durch den Vermögenszuwachs. Die individuellen Vorstellungen der Beteiligten werden hierbei im Rahmen eines Zulegungsvertrages berücksichtigt.

Gemeinsamer Neustart – Die Zusammenlegung
Bei der Zusammenlegung werden in einem gemeinsamen Neustart die Ressourcen mehrerer (notleidender) Stiftungen gebündelt. Dazu wird das Vermögen zweier oder mehrerer Stiftungen auf eine neu gegründete Stiftung übertragen. Mit Vermögensübergang erlöschen die übertragenden Stiftungen und werden gleichzeitig zu Stiftern der Neugründung. Von Interesse ist die Zusammenlegung für Engagierte, die bei der Verwirklichung des Stiftungszwecks weiterhin aktiv mitwirken wollen. Die individuellen Vorstellungen der Beteiligten werden hierbei im Rahmen eines Zusammenlegungsvertrages berücksichtigt.

Die eigene Wirkkraft durch Aufnahme einer notleidenden Stiftung erweitern
Mit der Aufnahme einer Stiftung im Wege der Zulegung helfen Sie als finanzstarke Stiftung einer Stiftung in Not dabei, ihr Vermögen trotz Erlöschen ganz im Sinne des Stifterwillens fortleben zu lassen. Gleichzeitig schafft der Vermögenszuwachs neue Möglichkeiten, um eigene Projekte anzustoßen oder Förderungen zu finanzieren. Die Aufnahme einer notleidenden Stiftung stellt somit eine interessante Alternative zum klassischen Fundraising dar. Nebenbei erweitern Sie Ihr Netzwerk an potenziellen Förderern und Partnern und erhöhen somit die eigene Wirkkraft und Sichtbarkeit.
Wir begleiten den gesamten Prozess der Verschmelzung
Bereits in der Vergangenheit konnten die Deutschen Stiftungsanwälte zahlreiche Verschmelzungsverfahren erfolgreich begleiten. Gerne stehen wir mit dieser Erfahrung an Ihrer Seite, um die rechtlichen Möglichkeiten der Stiftungsrechtsreform bestmöglich für Sie zu nutzen. Unser Angebot umfasst in diesem Zusammenhang insbesondere:
Satzungsprüfung und Beratung
Steht eine Zusammen- oder Zulegung im Einklang mit dem Stifterwillen? Wie gestaltet sich eine Verschmelzung steuerlich? Vor dem Entschluss zu einer Zusammen- oder Zulegung stellen sich gewichtige Fragen. Wir schaffen Klarheit und beraten Sie umfassend, um eine passgenaue Lösung für Ihre Stiftung zu finden.
Nutzung unseres Netzwerkes
Eine gelungene Zusammen- oder Zulegung basiert neben den rechtlichen Aspekten auf einem vertrauensvollen Verhältnis zwischen den beteiligten Stiftungen. Aus unserem ausgewählten Netzwerk könnte ein passender Fusionspartner hervortreten, der Ihre Zwecke und Werte teilt.
Vertragsgestaltung
Die Zusammen- oder Zulegung erfolgt durch einen Vertrag zwischen den beteiligten Stiftungen. Durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung werden Ihre Interessen gewahrt und die Grundlage für ein erfolgreiche Fusion geschaffen.
Begleitung im Genehmigungsverfahren
Die Zusammen- oder Zulegung wird mit Genehmigung der zuständigen Stiftungsbehörde wirksam. Aus unserer alltäglichen Praxis wissen wir, worauf es in der Kommunikation mit den Behörden ankommt und übernehmen für Sie die Abstimmung im Genehmigungsverfahren.
Errichtung einer Stiftung bei Zusammenlegung
Steuerliche Optimierung
In einer kostenlosen Erstberatung Klarheit schaffen
Gerne beantworten wir Ihnen in einer ersten kostenlosen Beratung Ihre Fragen rund um das Thema Zusammen- oder Zulegung und zeigen Ihnen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Stiftung auf. Die Erstberatung erfolgt unentgeltlich und unverbindlich. Füllen Sie einfach das nachfolgende Kontaktformular aus und werden Sie Teil unseres Netzwerks – unsere Expertinnen und Experten im Stiftungs- und Gesellschaftsrecht kommen auf Sie zu.
